Bilanzierung Deggendorf
Eine Bilanzierung in Deggendorf hat mehrere Funktionen
Die Begriffe Bilanzierung oder Bilanz stammen vom lateinischen Wort „bilanx“ ab und bedeuten »Doppelwaage«. Erstellt ein Steuerberater in Deggendorf einen Jahresabschluss, werden in der Bilanz alle Vermögens- und Kapitalgegenstände aufgelistet, die während des Geschäftsjahrs erworben oder veräußert wurden. Das Vermögen (Aktiva) des Unternehmens, wird den Schulden (Passiva) in Konten gegenübergestellt. Die Bilanzierung in Deggendorf wird daher auch oftmals als der Vergleich des Betriebsvermögens bezeichnet.
Die Funktionen einer Bilanzierung sind die Dokumentation, die Gewinnermittlung und die Information. Mit der Bilanz erhalten der Unternehmer in Deggendorf und auch potenzielle Gläubiger eine genaue Auskunft über das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Bilanzierung ist auch für das Finanzamt in Deggendorf äußerst wichtig, da mit dem Ergebnis die Steuerlast für das Unternehmen festgelegt wird.
Die Bilanz in Unternehmen wird in Tabellenform dargestellt
Bevor es zu einer Bilanzierung in einem Unternehmen in Deggendorf kommt, wird in der Regel eine Inventur durchgeführt. Diese Inventur wird zu einem zuvor festgelegten Stichtag durchgeführt. Bei einer Inventur werden alle Waren, aber auch Rohstoffe, Maschinen und die Einrichtung erfasst. Die erfassten Gegenstände in dieser Bestandsliste werden als Inventar bezeichnet. Anders als bei einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die sich auf eine festgelegte Periode bezieht, handelt es sich bei der Bilanzierung in Deggendorf um einen festgelegten Tag am Ende des Geschäftsjahrs. Die Bilanz wird in einer zweispaltigen Tabelle dargestellt. Die Aktiva sind links aufgeführt und die Passiva stehen auf der rechten Seite der Tabelle.
Die Aktiva bei der Bilanzierung in Deggendorf sind in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilt. Das Anlagevermögen sind zum Beispiel Häuser, Grundstücke, Maschinen und die Büroausstattung. Zum Umlaufvermögen zählen Rohstoffe, Vorräte oder Bargeld. Die Passiva-Seite der Bilanzierung erklärt, wie die Vermögenswerte auf der Aktiva-Seite finanziert wurden. Eigen- und Fremdkapital sind in der Bilanz ebenfalls separat aufgeführt. Am Ende der Tabelle befindet sich in der untersten Spalte die Bilanzsumme. Wurde die Bilanz in Deggendorf korrekt erstellt, ist die Bilanzsumme auf der Aktiva-Seite und der Passiva-Seite gleich groß.
Nicht alle Unternehmen in Deggendorf sind zur Bilanzierung verpflichtet
Ob für ein Unternehmen in Deggendorf die Pflicht zur Bilanzierung besteht, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen zum Beispiel die Art der Tätigkeit, der Umsatz oder auch die Rechtsform des Unternehmens. So sind zum Beispiel Einzelunternehmer aus Deggendorf zur Bilanzierung verpflichtet, wenn die Grenzbeträge 60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz im Geschäftsjahr überschritten werden. Die Einzelunternehmer sind dann auch zur doppelten Buchführung verpflichtet. Allerdings dürfen Einzelunternehmer abwarten, bis Sie vom Finanzamt Deggendorf zur Abgabe aufgefordert werden. Unternehmer, die bei der Gründung die Rechtsformen AG, GmbH, UG, OHG oder KG gewählt haben, müssen eine Bilanz und einen Jahresabschluss erstellen. Gleiches gilt für Landwirte, deren Landwert höher als 25.000 Euro ist.
Grundsätzlich dürfen Freiberufler aller Branchen auf den Jahresabschluss und eine Bilanzierung verzichten. Allerdings müssen Freiberufler aus Deggendorf dem Finanzamt am Ende des Geschäftsjahrs eine Einnahmen-Überschussrechnung vorlegen. Diese Reglung gilt unabhängig von Umsatz und Gewinn. Hat sich ein Freiberufler in seinem Unternehmen für die doppelte Buchführung entschieden, ist er auch zur Bilanzierung und zum Erstellen eines Jahresabschlusses verpflichtet. Unternehmer aus Deggendorf, die sich unsicher sind, ob sie zur Bilanzierung verpflichtet sind, können sich bei Fragen an einen Steuerberater oder an eine Steuerkanzlei wenden. Die Steuerkanzleien in Deggendorf beraten Unternehmer gerne und übernehmen bei Bedarf die Bilanzierung und den Jahresabschluss.