Jahresabschluss Pocking – GOBD-konforme Bilanzerstellung
Bilanz
Gewinn-und-Verlustrechnung
Anhang
An die Erstellung des Jahresabschlusses knüpft der Gesetzgeber wichtige Anforderungen. Nehmen Sie Kontakt zu uns, übernehmen wir die Erstellung Ihres Jahresabschlusses unter Beachtung aller relevanten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Bilanz
Sowohl für die Aktivseite als auch für die paaiven Posten gelten hinsichtlich des Ausweises der Vermögensgegenstände und Schulden strenge Bilanzierungsregeln. Alle Aktiva sind vorsichtig zu bewerten. Enthält das Anlagevermögen ein Gebäude oder einen Pkw müssen die Anschaffungskosten entsprechend des zeitliche Werteverzehrs berücksichtigt werden. Die Anschaffungskosten sind daher um die korrekt ermittelte Abschreibung zur kürzen. Auf der Passivseite hat der Gesetzgeber u.a. die Bilanzierungsregeln für Rückstellungen und Verbindlichkeiten festgelegt.
Gewinn-und Verlustrechnung
Im Jahresabschluss Pocking ist auch die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens enthalten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Jahresabschluss Pocking zeitraumbezogen dargestellt. Diese Auswertung enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die in einer bestimmten Zeitperiode angefallen sind. So lässt sich aus dem JahresabschlussPocking z.B. auch der Cashflow ableiten. An anderer Stelle gibt der Jahresabschluss Pocking Auskunft über die Bestandsveränderungen.
Anhang
Für Kapitalgesellschaften hat der Jahresabschluss Pocking einen dritten Teil. Der Anhang soll dem Bilanzleser aufzeigen, welche beachtenswerten Positionen in der Bilanz ausgewiesen wurden.
Der Anhang gliedert sich in die allgemeinen Grundsätze, die zur Bilanzierung oder Bewertung der Bilanzposten erforderlich sind. Angaben zu Fremdwährungen werden an dieser Stelle gemacht.
Im Weiteren erklärt der Anhang, welche Ausweis-Wahlrechte in Anspruch genommen wurden und wodurch sich besondere Abweichungen der Bilanzwerte im Vergleich zum Vorjahr ergeben.
Der Jahresabschluss Pocking informiert im Anhang über alle Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrats.
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Ihr Unternehmen von einem GOBD-konformen Jahresabschluss profitieren soll.
Jetzt Termin mit Ihrem Steuerberater vereinbaren
Sie haben noch offene Fragen oder möchten mehr über die Steuerberatungskanzlei bei Passau erfahren? Dann nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt auf. Sie erreichen Steuerberater Ulf Bergmann telefonisch unter +49 (0) 8531 31 71 41 oder können gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen an kanzlei@bergmann-steuerberatung.de senden.